Die Haus- und Familienpflegerinnen werden tätig, wenn
- die Mutter plötzlich krank wird
- die Mutter an einer Müttergenesungskur teilnimmt
- die Mutter durch andere Notsituationen ausfällt
Der Haushalt und die Kinder werden versorgt. Sind diese unter 12 Jahre alt, übernimmt die Krankenkasse nach vorherigem Antrag die Kosten.